WALLISER NOTARENVERBAND ASSOCIATION DES NOTAIRES VALAISANS
Herr Jean-Paul Salamin, Präsident des Walliser Notarenverbandes, teilt uns folgendes mit und bittet uns, dies zur Kenntnis zu nehmen.
Die Testamentenzentrale des Schweizerischen Notarenverbandes stellte fest, dass es statistisch gesehen weniger Gesuche aus dem Kanton Wallis gab als aus anderen Kantonen. Wir möchten Sie daher auf folgendes aufmerksam machen.
Gemäss Artikel 38 des Notariatsgesetzes sind die Notare verpflichtet, die von ihnen beurkundeten oder hinterlegten Testamente sowie die von ihnen beurkundeten Erbverträge der Walliser Testamentszentrale und der Testamentenzentrale des Schweizerischen Notarenverbandes in Bern anzumelden.
Diese Verpflichtung ist auch in Artikel 20 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) festgehalten.
Gemäss Art. 90 Abs. 1 lit. f EGZGB sind Sie für die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen zuständig.
Bevor Sie einen Erbschein ausstellen, bitten wir Sie, sich auch mit dem Schweizerischen Testamentsregister in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass eine Person, die ihren letzten Wohnsitz im Kanton Wallis hatte, kein Testament ausserhalb des Kantons errichtet oder hinterlegt hat.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und beste Grüsse
Jean Paul Salamin, Präsident
Président: Me Jean-Paul SALAMIN, Place de la Gare 7 – 3960 SIERRE, 1s1. +41 27 455 43 33′
e-mail: anv@netPlus.ch
Vice président | Secrétaire | Caissier | Membre |
Me Grégoire VARONE 3963 CRANS.MONTANA 1 |
Me Cédric BOSSICARD 1920 MARTIGNY |
Me Fabienne MURMANN 3953 LEUK-STADT |
Me Deborah GUNTERN VOLKEN 3900 BRIG |