WALLISER NOTARENVERBAND ASSOCIATION DES NOTAIRES VALAISANS

Herr Jean-Paul Salamin, Präsident des Walliser Notarenverbandes, teilt uns folgendes mit und bittet uns, dies zur Kenntnis zu nehmen.

Die Testamentenzentrale des Schweizerischen Notarenverbandes stellte fest, dass es statistisch gesehen weniger Gesuche aus dem Kanton Wallis gab als aus anderen Kantonen. Wir möchten Sie daher auf folgendes aufmerksam machen.

Gemäss Artikel 38 des Notariatsgesetzes sind die Notare verpflichtet, die von ihnen beurkundeten oder hinterlegten Testamente sowie die von ihnen beurkundeten Erbverträge der Walliser Testamentszentrale und der Testamentenzentrale des Schweizerischen Notarenverbandes in Bern anzumelden.

Diese Verpflichtung ist auch in Artikel 20 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) festgehalten.

Gemäss Art. 90 Abs. 1 lit. f EGZGB sind Sie für die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen zuständig.

Bevor Sie einen Erbschein ausstellen, bitten wir Sie, sich auch mit dem Schweizerischen Testamentsregister in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass eine Person, die ihren letzten Wohnsitz im Kanton Wallis hatte, kein Testament ausserhalb des Kantons errichtet oder hinterlegt hat.

Besten Dank für die Kenntnisnahme und beste Grüsse

Jean Paul Salamin, Präsident

Président: Me Jean-Paul SALAMIN, Place de la Gare 7 – 3960 SIERRE, 1s1. +41 27 455 43 33′

e-mail: anv@netPlus.ch

 

Vice président Secrétaire Caissier Membre

Me Grégoire VARONE

3963 CRANS.MONTANA 1

Me Cédric BOSSICARD

1920 MARTIGNY

Me Fabienne MURMANN

3953 LEUK-STADT

Me Deborah GUNTERN VOLKEN

3900 BRIG